Schauen Sie sich Ihren
Rentenbescheid einmal etwas
genauer an. Auf der Rückseite
und ganz weit unten wird auf die
private Altersvorsorge (zum
Beispiel mit fondsgebundenen
Versicherungen) hingewiesen. Sie
sehen:
Selbst die Politik rät
mittlerweile zur privaten
Altersvorsorge. Nur welches der
zahlreich am Markt vertretenen
Produkte ist das, für Sie
am besten geeignete? Das sind
die bekanntesten fondsgebundenen
bzw. britischen Versicherungen:
1. Fondsgebundene
aufgeschobene Rentenversicherung
Eine Möglichkeit ist die
fondsgebundene aufgeschobene Rentenversicherung
- auch Leibrente genannt. Hier
zahlt der Versicherungsnehmer
mehrere Jahre normalerweise
gleichbleibende Beiträge in die
Rentenversicherung.
Spätestens zum vereinbarten
Rentenbeginn endet die
Beitragszahlung und aus dem
angesparten Kapital wird eine
lebenslängliche Rente gezahlt. Die
fondsgebundene Rente erhöht sich
durch Überschussanteile, die von
dem Versicherer erwirtschaftet
und ausgeschüttet werden.
Der Versicherte hat bei der
fondsgebundenen
Rentenversicherung das
Wahlrecht zwischen einer
lebenslangen Rentenzahlung oder
einer einmaligen
Kapitalabfindung.
Für den Todesfall kann, in der
fondsgebundenen
Rentenversicherung, vor
Rentenbeginn die Rückzahlung der eingezahlten
Beiträge (Beitragsrückgewähr),
für den Todesfall nach
Rentenbeginn eine
Mindestlaufzeit der Rente
(Rentengarantiezeit) oder
teilweise auch eine Rückzahlung
der eingezahlten Beiträge
abzüglich der bereits gezahlten
Renten (Beitragsrückgewähr)
vereinbart werden.
2. Fondsgebundenen
Sofortrentenversicherung
Bei dieser Form der
fondsgebundenen
Rentenversicherung zahlt der
Versicherungsnehmer einmalig
einen Beitrag (meist mehrere
10.000 Euro) in die
Rentenversicherung ein.
Aus dem angesparten Kapital wird
dann eine lebenslängliche Rente
gezahlt. Die fondsgebundene Rente erhöht sich
zusätzlich
durch Überschussanteile und
Fondsgewinne, die vom Versicherer erwirtschaftet
und ausgeschüttet werden.
3. Fondsgebundene
Kapitallebensversicherung
Sie suchen nach einer
Versicherung, die für das Alter
vorsorgt und gleichzeitig im
Todesfall Ihre Familie
vor einer finanziellen Schieflage
bewahrt?
Mit der
fondsgebundenen Kapitallebensversicherung
sichern Sie im Todesfall die
finanzielle Zukunft Ihrer
Hinterbliebenen und zugleich Ihre eigene
Altersversorgung ab.
Die fondsgebundene Kapitallebensversicherung
ist Todesfallabsicherung und
Sparanlage zugleich. Die
fondsgebundene
Kapitallebensversicherung zahlt
bei Tod der versicherten Person
die Todesfallsumme an die
Bezugsberechtigten aus. Erlebt
die versicherte Person den
Ablaufzeitpunkt, erhält
sie bei Ablauf des Vertrages eine
einmalige Kapitalzahlung.
In den meisten Fällen lässt sich
bei fondsgebundenen
Kapitallebensversicherungen,
Ihre Auszahlung auch
verrenten und wird damit in eine
lebenslange Rente verwandelt.
4. Fondsgebundene
Risterrentenversicherung
Seit dem 1. Januar 2002 besteht
die Möglichkeit einer
zusätzlichen fondsgebundenen Altersvorsorge
durch die Riester-Rente, benannt
nach dem damaligen
Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung Walter Riester.
Die Förderung erfolgt aus
allgemeinen Steuermitteln, durch
Zulagen sowie ggf. durch
Steuervorteile.
Förderquoten von mehr als 50%
sind hier möglich!
Die Förderung in Anspruch nehmen
können Personen, die in der gesetzlichen
Rentenversicherung
pflichtversichert sind oder Beamte.
Also diejenigen, die einem
System der Altersvorsorge
angehören, dessen
Leistungsniveau in Zukunft
abgesenkt wird.
5. Fondsgebundene
Rürup-Rente bzw. Basis-Rente
Die Rürup-Rente oder auch
Basisrente genannt, bezeichnet
ebenfalls eine staatlich geförderte Form
der Altersvorsorge. Auch diese
gibt es als fondsgebundenes
Produkt.
Die Fondsgebundene Rürup-Rente hat ihren Namen
von dem Ökonomen Bert Rürup und
entspricht der
gesetzlichen Rente. Allerdings
ist die fondsgebundene Rürup-Rente (Basisrente)
nicht wie die gesetzliche Rente umlagenfinanziert, sondern
kapitalgedeckt.
Die Rürup-Rente (Basisrente) ist
im Rahmen der
Vorsorgeaufwendungen steuerlich
absetzbar, wird also staatlich
gefördert. Zudem gilt das
angesparte Vermögen einer Rürup
Rente nach dem zweiten
Sozialgesetzbuch nicht als
"verwertbares" Vermögen, weil es
nicht vor dem Ruhestand
ausgezahlt werden darf.
Das in der fondsgebundenen Rürup Rente
angesparte und förderfähige Geld ist somit Hartz
4 sicher und kann auch in der
Ansparphase nicht gepfändet
werden (allerdings kann in der
Rentenphase der über den
Pfändungsgrenzen liegende Teil
gepfändet werden). Das bedeutet
auch, dass die laufenden
Beiträge und das angesammelte
Kapital nicht zum neuen
Arbeitslosengeld II angerechnet
werden, also auch bei längerer
Arbeitslosigkeit muss das
Kapital aus der fondsgebundenen
Basisrente bei
Anrechnung von Vermögen nicht
verwertet werden.
Besonders gutverdienende Angestellte,
Freiberufler und Selbständige,
die
mit hoher Steuerbelastung zu
kämpfen haben, können
von der fondsgebundenen Rürup-Rente profitieren.
Zudem ist die fondsgebundene
Basisrente für
Freiberufler und Selbständige
die einzige Möglichkeit, bei
Neuabschlüssen steuerbegünstigt
für Ihr Alter vorzusorgen, da
sie weder Riester-Rente noch
betrieblichen Altersvorsorge in
Anspruch nehmen können.
6. Fondsgebundenen
betriebliche Altersvorsorge als
fondsgebundene
Direktversicherung
Bei der fondsgebundenen Direktversicherung
schließt der Arbeitgeber
zugunsten des Arbeitnehmers
einen Versicherungsvertrag über
eine fondsgebundene Lebensversicherung oder
Rentenversicherung bei einem
Versicherungsunternehmen ab.
Vom Brutto-Einkommen wird
praktisch Geld entnommen, das
direkt in den
fondsgebundenen Altersvorsorgevertrag fließt.
Der Vorteil: Die Beiträge zu
dieser Versicherung sind, bis
zum derzeit geltenden
Höchstbetrag von 212 € pro
Monat, steuer- und
sozialversicherungsfrei! Darüber
hinaus können weitere 150 €
steuerfrei eingezahlt werden,
wenn bestimmte Kriterien erfüllt
sind.
P.S. Die Beiträge sind
sozialversicherungsfrei! Das
gilt auch für Sie als
Arbeitgeber. Senken Sie die
Lohnnebenkosten Ihrer
Mitarbeiter und lassen Sie sich
beraten. |